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zurück zur Übersicht Die neue Kraftfahrzeugsteuer. Sparpotential für BMW-Modelle Für Erstzulassungen ab dem 01. Juli 2009 gelten ausschließlich die neuen Regelungen. Die Höhe der Kfz-Steuer wird dann wie folgt berechnet: Für Automobile mit Benzinmotor gibt es einen sogenannten Sockelbetrag von 2 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum. Bei Dieselmotoren beträgt der Sockelbetrag hingegen 9,50 Euro pro angefangene 100 cm³ Hubraum. Hinzu kommt der Steuerbetrag, der von den CO2 Emissionen abhängt. Demnach fallen 2 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer an. Allerdings gilt das erst oberhalb eines Grenzwertes von 120 g/km. Unterhalb dieses Grenzwertes fallen keine weiteren Steuern an. Dieser Grenzwert wird in den nächsten Jahren weiter verschärft. Ab dem 01. Januar 2012 auf 110 g/km und ab dem 01. Januar 2014 auf 95 g/km. Für Automobile, die zwischen dem 05. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen wurden, prüft das Finanzamt, welche Kfz-Steuer die preiswertere für den Halter ist. Für die ältere Automobile ändert sich zunächst nichts. Diese werden erst ab 2013 nach den neuen Regeln besteuert. Folgende BMW Modelle profitieren schon jetzt von der neuen Steuer: Der BMW 118d spart 118 Euro Kfz-Steuer pro Jahr, der neue Steuersatz für dieses Modell liegt bei 190 Euro. Der BMW 330d spart im Vergleich zur alten Steuer durch die Neuregelung 114 Euro. Die neue Kfz-Steuer für dieses Automobil beträgt 349 Euro. Auch der BMW 318d beschert seinen Haltern eine Steuerersparnis. Die liegt bei 112 Euro. Die neue Kfz-Steuer für den BMW 318d beträgt 196 Euro. Quelle: www.bmw.de |
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